Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen der RYPA GmbH, insbesondere für die Vermarktung und Durchführung von Package Insert Advertising und damit verbundenen Fulfillment-Leistungen. Sie richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner
(1) Sämtliche Leistungen der RYPA GmbH, Hauptstraße 31a, 58313 Herdecke (nachfolgend „RYPA“), erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn RYPA ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
(3) Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB). Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.
§ 2 Leistungsgegenstand
(1) RYPA stellt Kontingente innerhalb eines etablierten Fulfillment-Netzwerks bereit, in dessen Versandpakete physische Werbemittel des Kunden (z. B. Flyer, Beileger, Proben) als Paketbeilagen integriert werden („Package Insert Advertising“).
(2) Die konkrete Stückzahl, Zielgruppenpassung und der Zeitraum ergeben sich aus dem gewählten Paket bzw. der individuellen Buchungsbestätigung.
(3) RYPA schuldet die fachgerechte Beilage und Distribution innerhalb des vereinbarten Kontingents. Eine bestimmte Conversion-Rate, Umsatz- oder Reichweitenwirkung ist ausdrücklich nicht geschuldet.
§ 3 Vertragsschluss, Buchungsplattform
(1) Die Darstellung der Pakete auf rypa.io stellt kein rechtsverbindliches Angebot dar, sondern eine Einladung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum).
(2) Die Buchung erfolgt über die Whop-Plattform oder per schriftlicher Bestellung per E-Mail. Mit Absenden der kostenpflichtigen Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung durch RYPA bzw. der Bereitstellung des gebuchten Kontingents zustande.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Sämtliche Preise verstehen sich in Euro und sind Nettopreise zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Vergütung ist mit Auftragserteilung in voller Höhe zur Zahlung fällig, sofern in der Buchungsbestätigung nichts anderes vereinbart ist. Die Leistungserbringung beginnt erst nach vollständigem Zahlungseingang.
(3) Bei Zahlungsverzug ist RYPA berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie eine Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu berechnen.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde liefert die Werbemittel rechtzeitig, in vereinbarter Stückzahl, Qualität und Spezifikation an den von RYPA benannten Logistik-Standort.
(2) Der Kunde gewährleistet, dass die übergebenen Werbemittel frei von Rechten Dritter sind und nicht gegen geltendes Recht verstoßen (insbesondere Wettbewerbs-, Marken-, Urheber-, Jugendschutz- und Heilmittelwerberecht).
(3) Verzögerungen, die aus verspäteter, fehlerhafter oder unvollständiger Anlieferung resultieren, gehen zulasten des Kunden. Eine anteilige Rückerstattung erfolgt in diesem Fall nicht.
§ 6 Freistellung
Der Kunde stellt RYPA von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Rechtswidrigkeit der bereitgestellten Werbemittel resultieren, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
§ 7 Stornierung
(1) Eine Stornierung gebuchter Kontingente ist bis 14 Kalendertage vor dem vereinbarten Distributions-Beginn gegen eine Bearbeitungspauschale von 25 % des Auftragswerts möglich.
(2) Bei Stornierung innerhalb von 14 Kalendertagen vor Distributions-Beginn ist die volle vereinbarte Vergütung zu entrichten, da die Logistik-Kapazitäten bereits gebunden sind.
§ 8 Gewährleistung und Haftung
(1) RYPA haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet RYPA nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); die Haftung ist in diesem Fall auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Eine weitergehende Haftung, insbesondere für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Conversion-Effekte oder mittelbare Schäden, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 9 Datenschutz, Vertraulichkeit
(1) RYPA verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich nach Maßgabe der Datenschutzerklärung und der DSGVO.
(2) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder ihrer Natur nach als vertraulich zu behandeln sind, strikt vertraulich zu behandeln und ausschließlich für Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit Verträgen, denen diese AGB zugrunde liegen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Hagen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt diejenige als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Stand: Juni 2026